Familienforschung
Familienforschung kann ganz verschiedene Ziele anstreben: Suchen Sie Ihre Vorfahren (Ahnentafel) oder wollen Sie von einem Vorfahren ausgehen und die Nachkommen finden (Stammbaum)? Suchen Sie nur die Namen Ihrer Vorfahren oder möchten Sie noch mehr über deren Leben erfahren? Möchten Sie Ihre direkten Vorfahren oder alle Personen des gleichen Familiennamens Ihres Heimatorts ausfindig machen?
Ein Stammbaum lässt sich nicht in einigen Stunden erstellen. Nachforschungen in Kirchenbüchern und Zivilstandsregistern, vielleicht sogar in verschiedenen Archiven, erfordern viel Zeit und Geduld. Reservieren Sie sich für Ihren ersten Besuch bei uns im Staatsarchiv mindestens einen halben Tag.
Sie werden sehr bald auf (schwer leserliche) alte Handschriften stossen. Minimale Kenntnisse der alten deutschen Kurrentschrift sind deshalb zwingend notwendig. Verschiedene Internetseiten geben dazu Einstiegshilfen.
Ausgangspunkt für die Familienforschung ist das familieneigene "Archiv". Umfragen bei Verwandten führen schnell zu Informationen über Lebensdaten, Herkunft, Verwandtschaftsverhältnisse etc. Auch ein Familienbüchlein, Fotografien, Tagebücher, Briefe usw. bilden wertvolle Grundlagen für die Recherche.
Möglicherweise hat sich bereits jemand mit der Erforschung Ihrer Familie beschäftigt. Sofern diese Ergebnisse einer Bibliothek zur Verfügung gestellt wurden, können Sie auf diese Vorarbeiten zurückgreifen. Orientieren Sie sich doch bitte in unserem Bibliothekskatalog (https://netbiblio.tg.ch/kbtg) über entsprechende Werke. Auch die Bibliothek der Schweizerischen Gesellschaft für Familienforschung (SGFF), welche der Schweizerischen Nationalbibliothek in Bern angegliedert ist, könnte über hilfreiche Publikationen verfügen. (https://www.sgffweb.ch/die-sgff/bibliothek/)
Er ist der Angelpunkt für alle Forschungen und ist in der Schweiz nicht mit dem Geburts- oder Wohnort gleichzusetzen. Das Zivilstandsamt des Heimatorts registriert Geburten, Eheschliessungen, Scheidungen und Todesfälle seiner Bürger.
Im Familiennamenbuch der Schweiz sind alphabetisch alle Familien verzeichnet, die 1962 in einer schweizerischen Gemeinde das Bürgerrecht besassen. Zu den einzelnen Familien werden folgende Informationen aufgelistet: der jeweilige Bürgerort (Heimatort) und der Zeitpunkt des Bürgerrechtserwerbs sowie Herkunftsort oder Herkunftsstaat.
https://hls-dhs-dss.ch/famn/?lg=d
Sie haben die Möglichkeit, bei dem für die betreffende Heimatgemeinde zuständigen Zivilstandsamt einen gebührenpflichtigen Registerauszug für sich oder Ihre direkten Vorfahren zu bestellen. Erkundigen Sie sich bitte direkt bei den Zivilstandsämtern über die Kosten und den Zeitraum, für den ein Auszug erstellt werden kann. (www.zivilstandsamt.tg.ch) Auf dieser Seite können Sie auch herausfinden, welches der beiden Thurgauer Zivilstandsämter für Ihren Bürgerort zuständig ist.
Seit 1876 werden in der Schweiz Zivilstandsregister geführt. Die Bände aus den ehemaligen thurgauischen Munizipalgemeinden mit den chronologisch verzeichneten Geburten, Ehen und Todesfällen befinden sich teilweise im Staatsarchiv, teilweise noch in den beiden Zivilstandsämtern Thurgau West (Frauenfeld) oder Thurgau Ost (Amriswil). Alle Daten unterstehen einer Schutzfrist von 100 Jahren. Für Forschungen in jüngerer Zeit kann beim kantonalen Amt für Handelsregister und Zivilstandswesen (www.hz.tg.ch) eine Bewilligung beantragt werden. Dafür wird eine Gebühr erhoben. Sämtliche ab 1876 durch die Zivilstandsämter angelegten Familienregister von Thurgauer Bürgern werden noch in den beiden Ämtern archiviert.
Weiter zurück als die Zivilstands- und Familienregister reichen die Kirchenbücher. Darin findet man nach Konfessionen getrennt Taufen, Ehen und Todesfälle in chronologischen Verzeichnissen, welche in den meisten Kirchgemeinden zu Beginn des 17. Jahrhunderts einsetzen. Die Original-Bücher können aus konservatorischen Gründen nicht konsultiert werden. Alle Bände stehen Ihnen jedoch in Form von Mikrofilmen an einem Lesegerät im Staatsarchiv zur Verfügung. Vereinbaren Sie bitte mit uns einen Reservationstermin. Von den betreffenden Seiten können PDF-Dateien erstellt werden.
Die Informationen in den Kirchenbüchern unterliegen keinen datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Online sind die Thurgauer Kirchenbücher nicht einsehbar. In Ergänzung zu den Kirchenbüchern existieren evangelischerseits auch Bevölkerungsverzeichnisse, in welchen die Pfarrer ab 1634 "ihren" Bevölkerungsteil haushaltungsweise festgehalten haben. Sie sind im Lesesaal zugänglich.
Angaben aus verschiedensten Quellen im Staatsarchiv können die Lebensdaten des Stammbaums ergänzen: Gerichtsprotokolle, Informationen zu Grundeigentum (Brandassekuranz, Grundbuchamt), Akten der kantonalen Verwaltung, Privatarchive, Amtsblatt des Kantons Thurgau etc. Dazu geben wir Ihnen vor Ort gerne weitere Hinweise.
Falls Sie die Erforschung Ihrer Familie nicht selber vornehmen möchten, können Sie eine professionelle Genealogin oder einen professionellen Genealogen mit der Recherche beauftragen. Adressen finden Sie auf der Homepage der Schweizerischen Gesellschaft für Familienforschung (www.sgffweb.ch). Das vorgängige Einholen einer Offerte ist ratsam.
Auch die Genealogisch-Heraldische Gesellschaft Ostschweiz (GHGO) ist gerne bereit, Anfragen weiterzuleiten oder Hilfe zu leisten. (www.ghgo.ch)
Aus Kapazitätsgründen ist es uns nicht möglich, genealogische Recherchen durchzuführen. Beim Einstieg in die Forschungsarbeit und bei der Bedienung der Lesegeräte unterstützen wir Sie jedoch gerne nach unseren Möglichkeiten.
Das Staatsarchiv besitzt eine Sammlung von Thurgauer Familienwappen, bürgt jedoch nicht für deren Qualität oder Korrektheit. Es können davon Kopien erstellt werden.
Grundsätzlich muss einer Verwendung von bestehenden Wappen aber eine sorgfältige Familienforschung vorausgehen. Es kann der Fall sein, dass keine direkte Verbindung zum Wappenträger besteht oder dass von einem Familiennamen aus derselben Gemeinde verschiedene Wappen existieren.
Sehr viele Thurgauer Geschlechter haben jedoch gar kein Familienwappen geführt. Findet sich im Staatsarchiv also kein Wappen der gesuchten Familie oder des gesuchten Familienzweigs, kann einem Heraldiker eine Neuschöpfung in Auftrag gegeben werden.